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Häufig gestellte Fragen

Meine Gage nenne ich euch gerne auf Anfrage, da sie sich nach Zeitaufwand und Fahrtstrecke richtet. Sie beinhaltet in jedem Fall meinen Live-Gesang inkl. meiner Akustischen Gitarrenbegleitung, Proben, Technisches Equipment (Sound Anlage), Auf- und Abbauzeiten, Fahrtzeit, MwSt & Künstlersozialkasse.

Eine Stornierung seitens des Veranstalters ist möglich. Solltet ihr absagen, so fallen folgende Stornokosten an:
ab 14 Tage nach der Buchungsbestätigung wird die Reservierungsgebühr einbehalten.
ab 90 Tage vor dem Termin werden 60 % der Gage fällig.
ab 30 Tage vor dem Termin werden 75 % der Gage fällig.
ab 7 Tage vor dem Termin werden 100 % der Gage fällig.

Nach Zusage wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gage fällig.
Der komplette Betrag sowie die Restsumme kann auch spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung an mich überwiesen werden.

Selbstverständlich! Die aufgeführten Songs sollen nur als Beispiele dienen.Ich freue mich immer sehr über individuelle Wünsche!

Ich komme (wenn seitens der Kirche/ Location möglich) 1 Stunde vor der Trauung und baue mein Equipment auf.
Bei Standesämtern sind die Zeiten manchmal etwas knapper, das kläre ich dann im Vorfeld ab und richte meinen Aufbau danach.

Ich benötige lediglich Strom (220 Volt Steckdose) und die Möglichkeit ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn in den von euch gewünschten Räumlichkeiten (Kirche, Standesamt.) mein Equipment / Sound Anlage aufzubauen und meinen Soundcheck durchzuführen.

Bitte denkt bei einem Auftritt im Freien (z.B. bei der freien Trauung / Sektempfang) an die Technik die ich mitbringe. Im Fall von Regen brauche ich eine Ausweichmöglichkeit (z.B. Zelt, Vorraum der Kirche, angrenzender Gemeinderaum etc.)

Ja, selbstverständlich. Ich habe eine professionelle Soundanlage von LD, die für einen ausgewogenen Klang in kleinen als auch in großen Räumlichkeiten sorgt. Für Trauungen im Freien ist die Anlage ebenfalls bestens geeignet.

Grundsätzlich kann es immer mal passieren, dass man kurz vor der Trauung unerwartet erkrankt. Für den Fall, dass ich es aus Krankheitsgründen für unmachbar halte, auf eurer Veranstaltung zu singen, kümmere ich mich natürlich sofort um einen angemessenen Ersatz. Ich habe viele wunderbare Musikerkollegen, die kurzfristig für mich einspringen würden.
Die Anzahlung wird dadurch Rückerstattet und alle Vertragsansprüche entfallen. Ihr zahlt keine Gage an mich.

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