Grundsätzlich kann es immer mal passieren, dass man kurz vor der Trauung unerwartet erkrankt. Für den Fall, dass ich es aus Krankheitsgründen für unmachbar halte, auf eurer Veranstaltung zu singen, kümmere ich mich natürlich sofort um einen angemessenen Ersatz. Ich habe viele wunderbare Musikerkollegen, die kurzfristig für mich einspringen würden.
Die Anzahlung wird dadurch Rückerstattet und alle Vertragsansprüche entfallen. Ihr zahlt keine Gage an mich.